Um eine optimale Verschattung von Bildschirmarbeitsplätzen zu gewährleisten muss es seit 01.01.2000 lt. Bildschirmarbeitsplatzverordnung verstellbare Lichtschutzvorrichtungen geben. Blendungen und Reflexionen sollen vermieden werden, eine gleichmäßige, nicht zu helle Beleuchtung soll in Arbeitsräumen erzielt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Lichtreflexionsgrad zwischen 30 und 50 % liegt, eine Sichtverbindung nach außen hergestellt ist. Die Aluminiumraffstoren sollten einen hohen Reflexionsgrad und einen niedrigen Transmissionswert hervorbringen. Diese Voraussetzungen werden von Lichtleitjalousien erfüllt. Es gibt sie als KTA50, ELA50, K60, EL60, K60, EL80, K88 und EL88.
Aluminiumraffstoren mit Lichtleittechnik regulieren das Tageslicht je nach Tages- und Jahreszeit selbständig. Das einfallende Licht wird umgeleitet über die Raumdecke und gleichmäßig im Raum verteilt. Dadurch ermüden die Augen nicht so schnell, Arbeitsräume werden blendfrei gehalten und das Arbeiten wird so erleichtert.
Wichtige Verordnungen in dem Zusammenhang ist die BildschirmArbV § 7 / ArbStättV § 9 / Unfallverhütungsvorschrift Arbeit am Bildschirmgerät VBG § 9, 16, 25.